Das Corona-Virus und die damit verbundenen Verordnungen der Bundesregierung haben auch einschneidende Auswirkungen auf den Sport in Österreich. Da die Zahl an Neuinfektionen im Steigen begriffen ist, adaptierte die Bundesregierung ihre Verordnung.
Die neuen Bestimmungen sind mit 14. September 2020 inkraft getreten.
Für den Tennissport bedeutet dies:
- Seit 14. September muss im Indoor-Kundenbereich (Vereinslokal, Indoor-Sportstätten, …) wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden
- Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig
- Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen wurde reduziert : 50 Personen indoor und 100 outdoor bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen, 1.500 Personen indoor und 3.000 outdoor bei zugewiesenen Sitzplätzen . Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 750 Personen im Freiluftbereich bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen