Tennisplatz–Ordnung

  1. KAMERADSCHAFT
    Sportliche Kameradschaft, Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme sind Grundlage und Grundsatz unserer Gemeinschaft und oberstes Gebot unserer Platzordnung.
  2. BENÜTZUNGSBERECHTIGUNG
    1. Die Tennisanlage besteht aus den Plätzen 1 bis 4 und der Übungswand. Spielberechtigt auf ihr sind nur Mitglieder der Sektion Tennis und deren Gästeunter den in Pkt. 6 angeführten Bedingungen sowie Jahresgastspieler.
    2. Voraussetzung für die Benutzung der Tennisanlage sind eine geeignete Tenniskleidung und Tennisschuhe (keine normalen Sportschuhe!).
  3. KONTROLLE DER EINHALTUNG DER PLATZORDNUNG
    1. Sie obliegt in erster Linie anwesenden Vorstandsmitgliedern, deren Anweisungen in jedem Fall zu folgen ist. Die Vorstandsmitglieder sind insbesondere berechtigt und auch verpflichtet,– ihnen persönlich nicht bekannte Spieler nach deren Identität zu fragen und ggf. auch zu überprüfen
      – Entscheidungen über die Benutzbarkeit der Plätze zu treffen
      – auf die Einhaltung der Regelungen bezüglich Buchungen, Spieldauer, Reihenfolge, Gäste etc. zu achten
      – auf die Einhaltung der Kameradschaft und Disziplin unter den Mitgliedern und sonst anwesenden Personen zu achten.
    2. Neben den Vorstandsmitgliedern obliegen diese Aufgaben in deren Abwesenheit auch sonst anwesenden Mitgliedern.
    3. Verstöße gegen die Platzordnung können mit zeitlichem Platzverbot, im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.
  4. ANMELDUNG VON SPIELEN, REGELN
    1. Jedes Spiel muss in unserem Online-Buchungssystem angemeldet bzw. gebucht werden. Die genauen Regelungen werden in den aktuellen Buchungsregeln festgelegt.
    2. Nach Ablauf der Spielzeit gemäß 4.1 ist der Platz für wartende Spieler frei zu machen bzw. eine Einigung über eine Fortsetzung eines Spieles herbeizuführen.
      Gemäß unserem Vereins-Grundsatz (vgl. Pkt. 1) sollen wartende Spieler zum Mitspielen eingeladen werden.
    3. Grundsätzlich ist es ein Gebot der Kameradschaft (vgl. Pkt. 1), dass nicht-berufstätige Mitglieder bzw. Mitglieder mit Tagesfreizeit den berufstätigen Mitgliedern wochentags von 18 – 20 Uhr Spielvorrang einzuräumen. Ebenso ist es ein Gebot der Kameradschaft, dass Spieler, die am betreffenden Tag bereits gebucht bzw. gespielt haben, später hinzukommenden Spielern Vorrang einräumen.
    4. Eine Stunde vor und eine Stunde nach einem Mannschaftstraining, einer Trainerstunde bzw. einem sonst bevorzugten Termin haben Spieler, die daran teilzunehmen beabsichtigen oder daran teilgenommen haben, Spielnachrang gegenüber den anderen Mitgliedern und müssen ggf. neu hinzukommenden Spielern den Platz freimachen.
  5. WARTUNG DER PLÄTZE UND DER ANLAGE
    1. Nach jedem Spiel, bei längeren Spielen spätestens alle 2 Stunden, sind die Plätze von den Spielern abzuziehen, auch bei einsetzendem Regen. Bei Trockenheit der Plätze, insbesondere bei höheren Temperaturen, müssen die Plätze vor jedem Spiel gespritzt werden.
    2. Vor Verlassen der Anlage haben die Mitglieder dafür zu sorgen, dass diese in einem ordentlichen Zustand verlassen wird. Insbesondere sind
      • Abfälle in den Kübeln zu entsorgen,
      • Flaschen und Geschirr wieder zurück zu räumen,
      • Aschenbecher zu entleeren und
      • Tische und Sessel wieder zurück zu stellen
  6. SPIELE MIT GÄSTEN
    1. Möglichkeiten
      1. Spiele mit Gästen sind für gelegentliche Spiele unserer Mitglieder mit deren persönlichen Gästen vorgesehen, nicht aber als Dauereinrichtung.Zu den spielstarken Zeiten (v.a. wochentags von 18 – 20 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen) haben Spiele mit Gästen Nachrang gegenüber Spielen der Mitglieder untereinander.Die genauen Regelungen werden in den Buchungsregeln festgelegt.
      2. Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur unter Aufsicht von erwachsenen Mitgliedern mit Gästen spielen.
      3. Das einladende Mitglied muss ordentliches Mitglied sein und selbst an dem Spiel mit seinem Gast teilnehmen.
    2. Anmeldeweise und Regiebeitrag
        1. Jedes Spiel mit einem Gast muss vor Spielbeginn im Buchungssystem als solches angemeldet werden.
        2. Im Buchungssystem ist vom einladenden Mitglied als zweiter Spieler der Spieler „Gast-Spieler“ zu buchen und im Feld „Bemerkung“ der Name des Gastes einzutragen
        3. Pro Gaststunde ist ein Regiebeitrag zu entrichten, der im Buchungssystem bekannt gegeben wird. Für die Zahlung ist das einladende Mitglied verantwortlich.
        4. Ist die Anmeldung nicht vor Spielbeginn ordnungsgemäß erfolgt, kann das Spiel sofort abgebrochen, der doppelte Regiebeitrag eingehoben und ein einstweiliges Verbot für Spiele mit Gästen ausgesprochen werden.
  7. SPIELE BEI FLUTLICHT
    Grundsätzlich darf die Flutlichtanlage nur von erwachsenen Mitgliedern betätigt werden, die damit vertraut sind.Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen bei Flutlicht nur unter Aufsicht von erwachsenen Mitgliedern spielen.

    Die letzten Spieler haben dafür zu sorgen, dass die Flutlichtanlage wieder abgeschaltet wird (sind das Kinder oder Jugendliche, so haben dafür deren Eltern zu sorgen).
  8. TENNISTRAINER, TRAINERSTUNDEN
    1. Als Tennistrainer gelten nur die von der Vereinsleitung offiziell bekannt gegebenen Personen.
    2. Trainerstunden sind nur für ordentliche Mitglieder oder Jahresgastspieler möglich.

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