Tennisplatz – Ordnung

1.            KAMERADSCHAFT

Sportliche Kameradschaft, Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme sind Grundlage und Grundsatz unserer Gemeinschaft und oberstes Gebot unserer Platzordnung.

2.            BENÜTZUNGSBERECHTIGUNG

2.1        Die Tennisanlage besteht aus den Plätzen 1 bis 4 und der Übungswand. Spielberechtigt auf ihr sind nur Mitglieder der Sektion Tennis und deren Gäste unter den in Pkt. 8 angeführten Bedingungen sowie Jahresgastspieler.

2.2        Voraussetzung für die Benutzung der Tennisanlage sind eine geeignete Tenniskleidung und Tennisschuhe (keine normalen Sportschuhe! ).

3.            KONTROLLE DER EINHALTUNG DER PLATZORDNUNG

3.1        Sie obliegt in erster Linie dem Platzwart, dessen Anweisungen in jedem Fall zu folgen ist. Der Platzwart ist insbesondere berechtigt und auch verpflichtet,

·      ihm persönlich nicht bekannte Spieler nach deren Identität zu fragen und ggf. auch zu überprüfen

·      Entscheidungen über die Benutzbarkeit der Plätze zu treffen

·      auf die Einhaltung der Regelungen bezüglich Spieldauer, Reihenfolge, Gäste etc. zu achten

·      auf die Einhaltung der Kameradschaft und Disziplin unter den Mitglieder und sonst anwesenden Personen zu achten.

3.2        Neben dem Platzwart obliegen diese Aufgaben anwesenden Vorstandsmitgliedern und in deren Abwesenheit sonst anwesenden Mitgliedern.

3.3        Verstöße gegen die Platzordnung können mit zeitlichem Platzverbot, im Wiederholungsfall mit dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.

4.            SPIELDAUER UND REIHENFOLGE

4.1        Die Dauer eines Spieles, egal ob Einzel oder Doppel, beträgt 60 Minuten (inklusive Vorbereitung, Platzabziehen u.ä.)

4.2        Anzeigen (“Einstellen”) des Spielbeginnes

Vor jedem Spiel muss der Spielbeginn auf der am Klubhaus angebrachten Spieluhr angezeigt (eingestellt) werden. Neu hinzukommende Spieler können sich so leicht orientieren, welcher Platz als nächster frei wird.

Wird der Spielbeginn auf der Spieluhr nicht angezeigt, so gilt der betreffende Platz für den neu hinzukommenden Spieler als sofort frei.

4.3        Ende der Spielzeit

Nach Ablauf der Spielzeit gemäß 4.1 ist der Platz für wartende Spieler frei zu machen (und abzuziehen, vgl. Pkt. 5) bzw. eine Einigung über eine Fortsetzung eines Spieles herbeizuführen.

Gemäß unserem Vereins-Grundsatz (vgl. Pkt. 1) werden wartende Einzelspieler zum Mitspielen eingeladen. Ggf. haben wartende Einzelspieler auch das Recht, den Platz all eine (z.B. mit der Ballmaschine) zu benützen.

4.4        Fortsetzen eines Spieles

Beanspruchen keine wartenden Spieler einen nach Ablauf der Spielzeit frei werdenden Platz, so kann das Spiel fortgesetzt werden, solang der Platz nicht beansprucht wird. Ein Nachstellen der Spieluhr ist grundsätzlich nicht erlaubt.

Werden bei einem Doppel bei Ablauf der Spielzeit zwei oder mehr Spieler ersetzt, so gilt das Doppel als neues Spiel.

5.            WARTUNG DER PLÄTZE

Nach jedem Spiel, bei längeren Spielen spätestens alle 2 Stunden, sind die Plätze von den Spielern abzuziehen (insbes. auch bei einsetzendem Regen).

Erforderlichenfalls sind die Plätze auch zu spritzen, insbesondere bei Abwesenheit des Platzwartes.

6.            SPIELPRIORITÄTEN

6.1        Grundsätzlich ist es ein Gebot der Kameradschaft (vgl. Pkt. 1), dass nicht-berufstätige Mitglieder bzw. Mitglieder mit Tagesfreizeit den berufstätigen Mitgliedern wochentags von 18 – 20 Uhr Spielvorrang einzuräumen.

6.2        Ebenso ist es ein Gebot der Kameradschaft, dass Spieler, die am betreffenden Tag bereits gespielt haben, neu hinzukommenden Spielern Vorrang einräumen bzw. ihnen Platz machen.

6.3        Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr haben
–               Spielvorrang während der Schulzeit Samstag, Sonn- u. Feiertag 14 – 16 Uhr
–               Spielnachrang während des ganzen Jahres wochentags 18 – 20 Uhr

6.4        Während von der Sektion Tennis festgelegten Mannschaftstrainings, Trainer- stunden oder sonst bevorzugten Terminen haben die daran teilnehmenden Spieler auf den dafür vorgesehenen Plätzen und zu den dafür vorgesehenen Zeiten Spielvorrang. Derartige Termine werden von der Vereinsleitung durch Aushang bekannt gegeben.

6.5        Eine Stunde vor und eine Stunde nach einem Mannschaftstraining, einer Trainerstunde bzw. einem sonst bevorzugten Termin haben Spieler, die daran teilzunehmen beabsichtigen oder daran teilgenommen haben, Spielnachrang gegenüber den Spielern, denen diese Möglichkeit nicht geboten wird und müssen ggf. neuhinzukommenden Spielern sofort und unaufgefordert den Platz freimachen.

7.            PLATZRESERVIERUNGEN

7.1        Reservierungen sind möglich für Spielzeiten jeweils
Montag bis Freitag zwischen 6-18 und 20-22 Uhr Samstag, Sonn- u. Feiertag zwischen 6-12 und 20-22 Uhr

7.2        Reservierungen können nur für Platz 3 und nur von Mitgliedern ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (ausgenommen Ranglistenspiele) vorgenommen werden.

7.3        Reservierungen können je Mitglied pro Woche nur einmal vorgenommen werden (ausgenommen Ranglistenspiele) und frühestens 1 Woche bzw. spätestens 24 Stunden vorher erfolgen.

7.4        Das reservierende Mitglied muss selbst an dem reservierten Spiel teilnehmen.

8.            SPIELE MIT GÄSTEN

8.1        Möglichkeiten

8.1.1  Spiele mit Gästen mit vorheriger Platzreservierung sind nur unter den in 7.2 – 7.4 angeführten Vorraussetzungen innerhalb der folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Freitag 8-18 Uhr und 20-22 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Spiele mit Gästen (ohne vorheriger Reservierung) möglich, soferne bei Spielbeginn mindestens 3 Plätze frei sind.

8.1.2  In allen anderen Fällen ist das Spiel mit Gästen möglich, sofern es die Auslastung der Plätze erlaubt.

In solchen Fällen ist das Spiel jedoch sofort und unaufgefordert zu beenden, sobald alle Plätze belegt sind und erkennbar ist, dass wartende und/oder neu hinzukommende Mitglieder Spielinteresse zeigen.

8.1.3  Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nur unter Aufsicht von erwachsenen Mitgliedern mit Gästen spielen.

8.1.4  Das einladende Mitglied muss ordentliches Mitglied sein und selbst an dem Spiel mit seinem Gast teilnehmen.

8.2        Anmeldeweise und Regiebeitrag

8.2.1  Jedes Spiel mit einem Gast muss vor Spielbeginn angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch Einstecken eines vollständig ausgefüllten Anmeldeblattes in die Spieluhr im Klubhaus-Eingang

Nach Beendigung des Spieles ist der Regiebeitrag gem. 8.2.4 sofort zu bezahlen.

Ist dies wegen Abwesenheit zuständiger Personen (Platzwart, Vorstandsmitglied) nicht möglich, ist das Anmeldeblatt in den am Klubhaus befindlichen Briefkasten einzuwerfen und der Regiebeitrag innerhalb einer Woche zu bezahlen.

8.2.2  Das Anmeldeblatt muss vollständige Angaben über Datum, Uhrzeit, Anzahl der Gäste und voraussichtliche Spielzeit sowie Namen und Unterschrift des einladenden Mitgliedes enthalten.

8.2.3  Ist die Anmeldung nicht vor Spielbeginn gemäß 8.2.1 und 8.2.2 erfolgt, kann das Spiel sofort abgebrochen, der doppelte Regiebeitrag eingehoben und ein einstweiliges Verbot für Spiele mit Gästen ausgesprochen werden

8.2.4  Pro Gast und pro begonnene Stunde entrichtet das einladende Mitglied einen Regiebeitrag, der jeweils zu Saisonbeginn bekannt gegeben wird.

9.            RANGLISTENSPIELE

9.1        Ranglistenspiele können unabhängig von den in Pkt. 7.1 angeführten Zeiten zu jeder Zeit stattfinden und laufen bis zur Entscheidung.

9.2        Ansonsten gelten die Bestimmungen der Pkte 7.2 und 7.3, Ranglistenspiele sind bei der Reservierung als solche zu kennzeichnen.

10.        SPIELE BEI FLUTLICHT

Grundsätzlich darf die Flutlichtanlage nur von erwachsenen Mitgliedern betätigt werden, die damit vertraut sind.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen bei Flutlicht nur unter Aufsicht von erwachsenen Mitgliedern spielen

Die letzten Spieler haben dafür zu sorgen, dass die Flutlichtanlage wieder abgeschaltet wird (sind das Kinder oder Jugendliche, so haben dafür deren Eltern zu sorgen)

11.       TENNISTRAINER, TRAlNERSTUNDEN

11.1     Als Tennistrainer mit Spielpriorität gemäß Pkt. 6.4 gelten nur die von der Vereinsleitung offiziell bekannt gegebenen Personen.

11.2     Trainerstunden finden nur zu den von der Vereinsleitung offiziell bekannt gegebenen Zeiten statt.

11.3     Trainerstunden sind nur für ordentliche Mitglieder oder Jahresgastspieler. möglich.

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