Präventionskonzept

Covid-19 Präventionskonzept:

Folgende Punkte sind eigenverantwortlich im Sinne der bestehenden Gesetzgebung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie auf der Anlage der Sportunion Tirolerhof Lindenweg 44 in 2380 Perchtoldsdorf umzusetzen.

Im Zuge der Nutzung der Perchtoldsdorfer Sporthallen als Mitglieder der Sportunion Tirolerhof ersuchen wir ebenfalls dieses Präventionskonzept, sowie die jeweiligen Anordnungen in den einzelnen Hallen zu beachten:

  • Wer sich krank fühlt bzw. Symptome aufweist, darf die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause.
  • Wenn Sie eines oder mehrere dieser Symptome haben, für das es keine andere plausible Ursache (z.B. Allergie, eine andere bestätigte Diagnose) gibt, bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt oder die telefonische Gesundheitsberatung 1450.
    • Fieber
    • Husten
    • Kurzatmigkeit
    • Plötzlicher Verlust oder starke Veränderung des Geschmacks- oder Geruchssinns
  • Die Sportstätte darf nur genutzt werden, wenn ein 3G Nachweis (geimpft, genesen getestet) vorliegt.
  • Wer Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall hatte, darf für die Dauer der behördlichen Absonderung/Quarantäne die Sportstätte nicht betreten bzw. bleibt zu Hause.
  • Eine eigene beschriftete und befüllte Trinkflasche und ein Handtuch mitbringen.
  • Wenn möglich, bereits umgezogen zum Training erscheinen und nach dem Training zu Hause Duschen.
  • Mindestabstand 2 Meter (Ausnahme für die Ausübung von Kontaktsportarten, die kurzfristige Unterschreitung im Rahmen der Sportausübung und erforderliche Sicherungs- und Hilfeleistungen).
  • Nach dem Betreten bzw. vor dem Verlassen der Sportstätte entweder Hände waschen oder Hände desinfizieren.
  • Keine Begrüßungen, Verabschiedungen sowie kein Torjubel u. dgl. mit Körperkontakt z.B. Handschlag, High Fives.
  • Vor jeder Trainingseinheit alle TeilnehmerInnen (SportlerInnen, BetreuerInnen, TrainerInnen etc.) in eine TeilnehmerInnenliste eintragen, Datum und Uhrzeit des Betretens vermerken und die Listen 28 Tage aufbewahren, sowie an die Verantwortlichen binnen 3 Tagen weiterleiten.
  • Vor jeder Trainingseinheit erläutert der/die TrainerIn den SportlerInnen die Verhaltensregeln auf der Sportstätte.
  • Während der Trainingseinheit überwacht der/die TrainerIn die Einhaltung der Verhaltensregeln.
  • Bei Nichtbefolgung der Verhaltensregeln schließt der/die TrainerIn den/die SportlerIn von der Sportausübung aus.
  • Für die Nutzung der Tennisplätze ist verpflichtend das elektronische Buchungssystem zu nutzen.
  • Die Reinigung der Nassräume sowie des Küchenbereiches des Klubhauses erfolgt in regelmäßigen Abständen.
  • Die Mitglieder sind angehalten sich die Hände vor und nach dem Betreten des Klubhauses zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel werden vom Verein im Klubhaus-Eingang zur Verfügung gestellt.
  • Wir empfehlen, entsprechende Utensilien wie Papiertücher (oder gleich Desinfektionsmittel in kleinen Fläschchen) selbst mitzunehmen, um die Reinigung am Platz durchführen zu können.
  • Jeder Spieler / jede Spielerin nimmt am Spielbetrieb auf eigene Gefahr teil. Für die Einhaltung der Regeln bzw. Richtlinie ist jedes Mitglied selbst verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder bzw. deren Einhaltung der Richtlinie. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Ansteckungen oder Strafzahlungen in Folge Nichtbeachtung der Regeln bzw. Richtlinie.
  • Wir empfehlen daher, die gesetzlichen Bestimmung genau zu lesen und im eigenen Interesse alle Punkte genau einzuhalten. Beachten Sie die aktuellen Aushänge im Schaukasten der Anlage sowie auf unserer Homepage.

Bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion im Verein:

  1. COVID-19-Beauftragte/r des Vereins informiert die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde.
  2. Weitere Schritte werden von der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde verfügt.
  3. Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörde.
  4. Der Verein unterstützt die Umsetzung der Maßnahmen.
  5. Dokumentation durch die/den COVID-19-Beauftrage/n des Vereins, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie Art des Kontaktes, anhand der TeilnehmerInnenlisten
  6. Bei Bestätigung eines Erkrankungsfalls erfolgen weitere Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Sportstätte) auf Anweisung der Gesundheitsbehörde

Zuständige Gesundheitsbehörde:
Bezirkshauptmannschaft Mödling Bahnstraße 2, 2340 Mödling, Tel.: 02236/9025 – 0

Covid-19 Beauftragter der Sportunion Tirolerhof:
Mag. Nikolaus Hofstätter 0664-80036213

Der Vereinsvorstand

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